Am 25.3.2023 wird das Wasser wieder angestellt!
Wie immer gilt:
Wer sein Pachtgrundstück mit Wasser versorgt, muss auch nach diesem Termin mit kurzen Frosteinbrüchen rechnen und gegebenenfalls seine Wasserzuführung zu seinem Grundstück selbst absperren und entwässern.
Für Frostschäden am vereinseigenen ersten Wasserzuführungsventil in der grundstückseigenen Absperrgrube oder parzelleneigenen Absperr- und Rohrsystemen kommt die Pächterin / der Pächter selbst auf.
Vorstand / AG-Leiter Wasser