Es gibt ein neues Formular zum Beantragen eines Pools, das ihr euch hier herunterladen könnt.
Leider können wir den Prozess noch nicht komplett digital abbilden, da die Aktenführung weiterhin analog erfolgt und der Antrag auch dort abgelegt wird.
Was muss ich tun?
- Ladet euch den Antrag herunter und druckt ihn aus.
- Füllt das Formular zusammen mit eurer Abteilungsleitung aus.
- Eure Abteilungsleiterin/euer Abteilungsleiter nimmt das Formular dann entgegen.
- Euer Antrag wird geprüft und ihr erhaltet nach der Prüfung eine Rückmeldung.
Ein paar wichtige Fragen und Antworten
Ab welcher Größe ist mein Pool genehmigungspflichtig?
Ab einer Größe von 3 m³ müsst ihr euch euren Pool genehmigen lassen.
Wie groß darf mein Pool sein?
Es sind ausschließlich transportable Schwimmbecken bis maximal 12 m² und maximal 10 m³ gestattet.
Welche Rahmenbedingungen gelten?
Die jeweils geltenden Vorgaben der Gartenordnung des Vereins werden beachtet und es wird geprüft, ob die kleingärtnerische Nutzung eingehalten wird.
Die Aufstellung ist nur zur Saison statthaft, im Winter ist das Schwimmbecken abzubauen.
Muss ich für das Wasser etwas zahlen?
Für Pools ab 3m³ ist für das Wasser ein jährlich neu festzulegender Beitrag zu leisten. Der Betrag beträgt für 2023 pro m³/ 2,80 €.
Was muss ich beim Ablassen des Wassers beachten?
Vor Ablassen des Wassers darf mindestens 6 Wochen vorher nicht gechlort werden und es ist zu beachten, dass Nachbarn durch die Wassermassen nicht beeinträchtigt werden.
Ich habe schon eine Genehmigung für meinen Pool – muss ich den Antrag erneut einreichen?
Nein! Grundsätzlich brauchen Pächter, die einen genehmigten Pool haben, keinen neuen Antrag. Falls in den Akten oder beim Pächter kein schriftlicher Antrag vorhanden ist, müsste der Antrag nochmal ausgefüllt werden. Ein Antrag ist notwendig, wenn er größer als 3m³ ist.
Hier noch einmal das Formular:
Und nun viel Spaß beim Planschen!