Saisonstart 1.4. – Hinweise zu Ruhezeiten, Fahrverboten und rücksichtsvollem Fahren

Liebe Gartenfreunde!

Denkt daran, dass mit dem Saisonstart am 1.4. wieder folgende Ruhezeiten und Fahrverbotszeiten gelten.

Ruhezeiten

  • Täglich zwischen 13.00 – 15.00 Uhr
  • sowie vor 8.00 Uhr und nach 22.00 Uhr
  • (an Samstagen vor 8.00 Uhr und nach 20.00 Uhr)
  • an Sonn- und Feiertagen ganztägig

das Befahren der Haupt- und Nebenwege zu den Parzellen ist in den folgenden Zeiten unzulässig.

Fahrverbotszeiten

  • Wochentags zwischen 13.00 – 15.00 Uhr
  • (sowie vor 8.00 Uhr und nach 22.00 Uhr)
  • Samstag 13.00 – 24.00 Uhr
  • Sonntag 00.00 – 18.00 Uhr
  • Sonntag vor Feiertagen 00.00 – 24.00 Uhr
  • Feiertags 00.00 – 24.00 Uhr
  • (an Feiertagen vor einem Arbeitstag nur 00.00 – 18.00 Uhr)

Das Befahren und Parken auf den Wegen der Kleingartenanlage ist während der Ruhezeiten nur für Notdienst-, Havarie- und Handwerkerfahrzeuge mit Kundenauftrag gestattet. Handwerkerfahrzeuge sind vorab beim Vorstand anzumelden.

Rücksichtsvolles Fahren und Schrittgeschwindigkeit

Ihr werdet sicher alle voller Elan in die neue Gartensaison starten wollen – so wie ich. 🙂😉

Denkt aber bitte daran, dass ihr den Schwung beim Auto fahren in der Anlage rausnehmt (besser die Energie in den Garten stecken!) und Schrittgeschwindigkeit fahrt. Nehmt bitte Rücksicht auf Tiere, Fußgänger und Radfahrer und insbesondere Kinder. Mit dem Saisonstart füllt sich die Anlage, bitte fahrt aufmerksam und passt auf euch und andere auf.

Danke und einen guten Start in die Saison wünscht

Katrin