Wassernotversorgung – wichtige Verhaltensregeln!


Liebe Gartenfreunde,
wir befinden uns aktuell in einer Wassernotversorgung. Um die Wasserversorgung bis zum Saisonende aufrechtzuerhalten, beachtet bittet ab sofort und bis auf Widerruf:


▪ Wasser im Bungalow darf durchgängig für den WC- und Küchenbereich genutzt werden
▪ nutzt vorrangig euer gesammeltes Regenwasser
▪ bis Waldbrandstufe 3 Wasser zum Gießen der Pflanzen mittels Gießkanne oder Wasserschlauch durchgängig möglich
▪ ab Waldbrandstufe 4 Wasser zum Gießen der Pflanzen mittels Gießkanne oder Wasserschlauch erst ab 17:00 Uhr und nur bis 10:00 Uhr erlaubt
▪ bis auf Widerruf verboten: Einsatz von Wassersprengern, Zeitschaltuhren und das Gießen von Rasenflächen

Stand: 14.07.2024

Gut zu wissen

Unsere Tauchpumpe muss erneut durch den Hersteller im Rahmen der Gewährleistungspflicht geprüft werden, dazu wird die Pumpe eingeschickt. Übergangsweise wird eine alte Saugpumpe betrieben, diese kann Schäden nehmen oder aussetzen, wenn zu viel Wasser auf einmal benötigt wird. Bitte nehmt Rücksicht und beachtet die oben geschilderten Regularien um die aktuelle Pumpe möglichst lange funktionstüchtig zu halten. Sobald der Hersteller der Tauchpumpe eine Rückmeldung gegeben hat, wird das Vorstandsteam auf Grundlage von fachlichen Expertisen das weitere Vorgehen beschließen und erneut informieren. Die aktuelle Waldbrandstufe findet ihr auf unserer Homepage: https://www.kgaschauinsland.de/