Gemeinschaftsleistungen

Grundsätze zur Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsleistungen der Mitglieder
sowie zur Erstattung von Aufwendungen und Zeitversäumnissen

  1. Organisation von Gemeinschaftsleistungen
    1. Gemeinschaftsleistungen sind Arbeitseinsätze der Mitglieder zur Pflege und Erhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen der Kleingartenanlage zu deren ordnungsgemäßer Ausführung keine besondere gewerbliche Qualifikation erforderlich ist. Die Arbeiten sind mit Werkzeugen kleingärtnerischer Zweckbestimmung ausführbar. Um allen Mitgliedern des Vereins die Erbringung von Gemeinschaftsleistungen zu ermöglichen, sind die Termine der Durchführung von Einsätzen rechtzeitig vorher durch Aushang in den Schaukästen bekannt zu geben.
    2. Auftragsleistungen sind Arbeiten und Dienstleistungen, zu deren ordnungsgemäßer Ausführung besondere gewerbliche Qualifikation oder praktische Fertigkeiten sowie Werkzeuge und Maschinen erforderlich sind und mit denen Mitglieder nur von Arbeitsgruppenleitern beauftragt werden können.  
    3. Gemeinschafts- und Auftragsleistungen werden durch vom Vorstand beauftragte Mitglieder (Arbeitsgruppenleiter) organisiert
      • Arbeitsgruppe Elektroanlage
      • Arbeitsgruppe Wasseranlage
      • Arbeitsgruppe Pflegearbeiten
      • Arbeitsgruppe Handwerker

Die Arbeiten werden nach einem Arbeits- und Finanzplan der einzelnen Arbeitsgruppen durch den Vorstand zu Beginn eines Gartenjahres bestätigt.

  1. Die Arbeitsgruppen werden im Falle umfangreicher Arbeiten, einer Havarie oder sofort auszuführender Instandsetzung durch Vereinsmitglieder verstärkt. 
  2. Die für die Bereiche Wasserversorgung, Energie- und Pflegearbeiten festgelegten Arbeitsleistungen bedürfen keiner gesonderten Ausschreibung.
  3. Die Arbeits- und Finanzpläne der Arbeitsgruppen beinhalten die Leistungen, den Material- und Arbeitsumfang. 
  4. Die in Arbeitsgruppen erfassten Mitglieder werden zu den Arbeitseinsätzen vom Arbeitsgruppenleiter informiert. Er legt in Abstimmung mit den Gartenfreunden die terminliche Ausführung und den Umfang fest. Der Einsatz wird stets nach dem Prinzip Kosten/Nutzen durchgeführt.
  5. Für benötigte Materialien, die einzeln den Wert von 500,00 Euro nicht überschreiten, werden mehrere Angebote von Firmen, Baumärkten u.a. eingeholt. Der Vorstand legt dann den Lieferer/Reparateur fest.
  6. Die Vergütung von Zeitversäumnissen erfolgt nach Antragstellung seitens des Mitgliedes. Der Antrag muss vom jeweiligen Arbeitsgruppenleiter bestätigt und dem Vorsitzenden übergeben werden. 
  7. Als Arbeitszeit werden 60-Minuten-Einheiten, ausschließlich der notwendigen Pausen, als Grundlage für die Erstattung von Zeitversäumnissen berechnet. 
  8. Krankgeschriebenen Personen ist die Teilnahme an Einsätzen verboten.
  1. Aufwandserstattung
  1. Der vom Vorstand geprüfte und bestätigte Antrag des Mitgliedes auf Erstattung von Zeitversäumnissen, wir dem Schatzmeister zur Bezahlung übergeben. 
  2. Erstattung von Zeitaufwendungen in Höhe von 9,75 €/Std. für:
  • Organisierte Arbeitseinsätze nach 1.1.
  • Besorgungsleistungen im Auftrag des Vorstandes (Briefzustellungen, Botengänge, Beschaffungsaufgaben usw.)
  • Auftragsleistungen nach 1.2.
  • Vorstandsleistungen
    • Bearbeitung von Abmahnungen an Mitglieder, Post, Finanzen
    • Be- und Erarbeitung von Plänen, Konzepten, Vorstands- und Versammlungsvorbereitungen, Entwürfe für Grundsatzbestimmungen
    • Vorstandssitzungen (max. 3 Std. pro Vorstandsmitglied und Sitzung)
    • Beratung mit Abteilungsleitern und Vertragspartnern (max. 2 Std. pro Teilnehmer und Beratung)
    • Versammlungen des Verbandes der KG Strausberg u. Umgebung e.V., Teilnahme an Lehrgängen, Delegiertenversammlungen
    • Beratung und Gespräche (zu gegebenen Anlässen aus der Satzung, Gartenordung usw.) mit Mitgliedern

Fahrkosten in Höhe von 0,35 €/km für:

  • Kostenerstattung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Auftrag Vorstandes nach Vorlage der Belege (keine Taxi- oder Mietwagenkosten)
  • Kostenerstattung für Fahrten im Auftrag des Vorstandes mit privatem PKW
  1. Die aufgeführten Berechnungsgrundsätze sind gleichzeitig Grundlage der Kostenrechnung, die den Mitgliedern durch Umlage in Rechnung gestellt werden. 

Beschlossen auf der Delegiertenversammlung vom 30.05.2021

Stand: 1.5.2023